Vorsorgende Vollmachten

 

 

Der Betreuungsverein Rechtliche Betreuung Ammerland e.V. bietet jedem Bürger kostenfreie Rechtsberatung bezüglich vorsorgender Vollmachten an. 

 

Wir informieren und beraten planmäßig aber auch nach individueller Terminabsprache in unserer Geschäftsstelle über:

 

  • Vorsorgevollmachten
     
  • Betreuungsverfügungen
     
  • Patientenverfügungen und
     
  • allgemeine betreuungsrechtliche Fragen

 

Rufen Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne und kompetent.

 

Wir beraten Sie gerne... 

Durch eine Vorsorgevollmacht kann die Anordnung einer Rechtlichen Betreuung vermieden werden. Eine Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft einer anderen Person erteilte Vertretungsmacht. Im Regelfall wird sie durch die Erklärung des Vollmachtgebers gegenüber der zu bevollmächtigenden Person erteilt. Wie jedes Rechtsgeschäft setzt diese Erklärung die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin voraus. Der Vollmachtnehmer oder die Vollmachtnehmerin sollte in jedem Fall eine Vertrauensperson des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachtgeberin sein. Eine öffentlich beglaubigte Vollmacht ist u. a. erforderlich, wenn Eintragungen ins Grundbuch erfolgen müssen, eine Aussetzung der Ausweispflicht oder ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden muss. Eine Beglaubigung kann durch die örtlichen Betreuungsstellen erfolgen, aber auch bei einem Notar. Weitere Informationen erhalten Sie bei uns. Formulare, Vorlagen und Broschüren finden Sie hier!

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